AstraZeneca muss sämtliche Nebenwirkungen offenlegen Überraschendes Urteil des OLG Dresden

Von Daniel Weinmann

Der Covid-19-Impfstoff „Vaxzevria“ des britisch-schwedischen Pharmariesen AstraZeneca wird immer mehr zum Sinnbild für die verfehlte Gesundheitspolitik der Regierungen Merkel und Scholz während der „Pandemie“. Sie verklärten die Impfungen zum Heilsbringer, ohne über mögliche Nebenwirkungen zu informieren. Hinzu kam ein enormer Druck: Wer sich nicht impfen ließ, durfte nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen.

Schon im März 2021 schrieb der Molekularbiologe und ehemalige Professor für Pharmazeutische Biologie Theodor Dingermann in einem Fachartikel, das AstraZeneca-Vakzin hätte unter „Nicht-Pandemie-Bedingungen ein Problem mit der Zulassung gehabt“. Während andere Staaten zögerten und die Schweiz AstraZeneca nie zugelassen hatte, wurde das Präparat hierzulande bis Ende 2021 fröhlich weiterverimpft. Insgesamt wurden 14,4 Millionen Dosen „Vaxzevria“ nach Deutschland geliefert.

Es sollte mehr als drei Jahre dauern, bis die zuständige EU-Kommission dem Impfstoff die Zulassung am 7. Mai dieses Jahres entzog. Kurz zuvor erwirkte eine Klägerin in einem der ersten deutschen Zivilprozesse gegen einen Corona-Impfstoffhersteller vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg erwirkt hatte, dass AstraZeneca Daten von Impfschäden zu Thrombosefällen offenlegen musste (Reitschuster.de berichtete).

Thromboserisiko systematisch heruntergespielt

Es war ein erster Erfolg im Kampf gegen die Pharmaindustrie, der nun in einem bemerkenswerten Urteil vom Oberlandesgericht Dresden nicht nur bestätigt, sondern ausgebaut wurde. Geklagt hatte eine Leipziger Medizinstudentin, die nach der Impfung eine Hirnvenenthrombose erlitt und mehrfach operiert wurde. Ihr Kopf musste zur Druckentlastung geöffnet werden.

Lange Krankenhausaufenthalte und dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen folgten. Die 28-Jährige fordert mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld sowie einen Ausgleich für alle Folgeschäden in der Zukunft und wirft dem Impfstoffhersteller vor, das Thromboserisiko systematisch verharmlost zu haben.

Das OLG Dresden verpflichtete AstraZeneca, umfassend Auskunft zu „Vaxzevria“ zu geben: Der Pharma-Multi muss nun sämtliche bekannten Nebenwirkungen des Covid-Impfstoffs offenlegen. Auch alle weiteren Erkenntnisse über mögliche schädliche Wirkungen sind mitzuteilen, soweit sie die konkrete Thrombose-Erkrankung der Klägerin betreffen.

OLG Mainz urteilte kürzlich noch zugunsten der Pharmaindustrie

Nicht zuletzt muss das Unternehmen die Korrespondenz mit den nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden ist den Prozessbeteiligten und dem Gericht offenlegen. Das Landgericht Leipzig hatte die Klage zunächst abgewiesen. AstraZeneca verwies in seiner Verteidigung auf eine Studie mit über 24.000 Probanden, die kein erhöhtes Thromboserisiko gezeigt habe und betonte zugleich, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu haften.

Das Urteil des OLG Dresden war so nicht zu erwarten gewesen. Erst im September hatte das Oberlandesgericht Koblenz die Klage der Mainzerin abgelehnt, die nach der Corona-Impfung mit AstraZeneca auf einem Ohr taub geworden war. Die Richter sahen den Nutzen einer Impfung für die Allgemeinheit höher an als das Risiko eines möglichen Impfschadens.

Umso mehr ist die Entscheidung ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Aufklärung. Bleibt zu hoffen, dass es weitreichende Folgen für den Umgang mit Impfstoffen – nicht nur gegen Corona – nach sich ziehen wird.

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